Spielbetriebsordnung der Tennisabteilung

 

§ 1   Spieldauer
Die Tennisplätze der Tennisabteilung des SV Refrath/Frankenforst 1926 e.V. stehen allen aktiven Mitgliedern zur Verfügung, die ihren Verpflichtungen gegenüber der Tennisabteilung nachgekommen sind. Die Spielzeit beträgt je Einzel 45 und je Doppel 60 Minuten, einschließlich der Platzpflege. Als Doppel zählt auch das Spiel von drei Spielern.

§ 2   Platzbelegung / Steckschilder
Eine wirksame Platzbelegung ist nur dann gegeben, wenn bei Einzeln beide Spieler auf der Anlage anwesend sind und bis zum Spielbeginn auch auf der Anlage bleiben. Für Doppel müssen mindestens drei Spieler anwesend sein und bleiben. Hieraus folgt, dass eine Platzbelegung mit nur einem Schild nicht wirksam ist.
Für die Belegung besitzen die Mitglieder Steckschilder, die nicht übertragbar sind und je nach Farbe ausweisen, ob es sich um Damen (rot), Herren (blau) oder Kinder/Jugendliche (gelb für weiblich / grün für männlich) handelt. Neumitglieder erhalten ihre Schilder im Clubhaus. Die Platzbelegung ist an der dafür vorgesehenen Stecktafel am Clubhaus vorzunehmen.
Das Steckschild ist beim Austritt oder bei der Passivmeldung unaufgefordert über den Clubwirt an die Abteilungsleitung zurückzugeben.

§ 3   Lückenbelegung
Wenn ein zum Spiel in Aussicht genommener Platz noch belegt ist, muss die Anschlussbelegung so erfolgen, dass zu dem vorhergehenden Spiel keine zeitliche Lücke entsteht. Bleibt dennoch eine Lücke, dürfen andere Spielberechtigte solche Lücken auch mit der Folge schließen, dass bereits erfolgte Belegungen nachfolgender Spieler dadurch nach hinten verschoben werden. Damit diese Lückenbelegung wirksam ist, muss mindestens einer der nachfolgenden Spieler informiert werden. Ein Verschieben der Schilder aus anderen Gründen ist nicht gestattet.

§ 4   Freimachen des Platzes
Spieler, die auf einem Platz spielen, den sie nicht ordnungsgemäß belegt haben, haben keine Spielberechtigung. Sie müssen die Plätze auf Verlangen Spielberechtigter unverzüglich freimachen. Ausnahme: § 5 letzter Satz und § 6 Absatz 3 Satz 3.
Ist die Spielzeit abgelaufen, müssen Spieler den Platz für nachfolgende Spielwillige nicht freimachen, solange ein anderer Platz noch nicht belegt ist, und auch in den nächsten 45 Minuten (für ein zu spielendes Einzel bzw. 60 für ein zu spielendes Doppel) dort keine gemäß Spielbetriebsordnung vorrangige Belegung vorliegt (z.B. durch eine Ranglistenspiel). Seit wann die Spielzeit bereits abgelaufen ist, spielt keine Rolle.

§ 5   Erneute Belegung
Die erneute Belegung eines Platzes ist erst nach Beendigung der ersten Belegung möglich (d.h. nach Ablauf der Spielzeit). Dabei haben Spieler, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben, vor Spielern, die bereits gespielt haben, Vorrang beim Belegen der Stecktafel vor dem Spielen. Gespielt haben auch Spieler, die zuvor auf der Anlage in einem Turnier oder im Training gespielt haben.
Vorrang besteht nicht mehr, sobald die Spieler, die erneut spielen wollen, den Platz ordnungsgemäß belegt und mit dem Spielen begonnen haben.

§ 6   Kinder und Jugendliche
(1)
Am Wochenende und an Feiertagen ist jedes aktive Mitglied, egal, ob Erwachsener oder Kind/Jugendlicher, bei der Platzbelegung im Rahmen dieser Spielbetriebsordnung gleichberechtigt.
(2)
Montags bis freitags (sofern Werktag) sind aktive Kinder und Jugendliche, die die fünfte oder eine höhere Schulklasse besuchen, bei der Platzbelegung für die Plätze 2, 3, 4, 6 und 7 gegenüber aktiven Erwachsenen auch nach 17.30h gleichberechtigt.
(3)
Auf den Plätzen 1 und 5 haben Erwachsene, sofern sie alle aktive Mitglieder sind, montags bis freitags (sofern Werktag) ab 17.30h gegenüber Kindern und Jugendlichen Vorrang bei der Platzbelegung.
Der Vorrang bezieht sich auf das Belegen der Stecktafel vor dem Spielen, beinhaltet jedoch nicht das Recht auf unbefristete Verlängerung, falls zwei Erwachsene bereits eine 3/4-Stunde Einzel, bzw. drei oder vier Erwachsene eine Stunde gespielt haben und Kinder/Jugendliche ordnungsgemäß danach „gesteckt“ haben.
Der Vorrang der aktiven erwachsenen Mitglieder besteht nicht mehr, sobald die Kinder/Jugendlichen den Platz ordnungsgemäß belegt und mit dem Spielen begonnen haben.
Wenn auf den genannten Plätzen z.B. wegen Trainings, Turniers oder Ranglistenspiels nicht gesteckt werden kann, so haben (z.B.) Training, Turnier oder Ranglistenspiel Vorrang.  Das ergibt sich bereits aus § 7 Satz 1, aus § 10 Satz 1 und aus § 11 Satz 1 (ggf. in Verbindung mit § 12).
(4)
Wenn aktive Kinder und Jugendliche nicht unter sich, sondern mit mindestens einem aktiven erwachsenen Mitglied spielen, unterliegen sie nicht der in Absatz 3 genannten Beschränkung.

§ 7   Turniere / Medenspiele
(1)
Bei Turnieren sind die benötigten Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt.
Medenspiele von 4er-Mannschaften, also insbesondere von Mädchen- und Knaben-Mannschaften, werden, wenn genügend Plätze vorhanden sind und die Wettspielordnung nicht den Beginn auf drei Plätzen vorschreibt, auf vier Plätzen begonnen.
(2)
Will der Mannschaftsführer einer 6er-Mannschaft das Medenspiel auf mehr als drei Plätzen spielen lassen, muss er zuvor das Einverständnis eines auf der Anlage anwesenden Abteilungsleitungsmitglieds einholen. Das Abteilungsleitungsmitglied hat bei seiner Entscheidung insbesondere die aktuelle und die zu erwartende Auslastung der Plätze zu berücksichtigen. Ist kein Abteilungsleitungsmitglied auf der Anlage, wird das Medenspiel weiter auf drei Plätzen gespielt.
(3)
Bei Mannschaftsmeldungen und bei strittigen Aufstellungsfragen während der Saison ist der Sportwart zu befragen, der im sportlichen Sinn des Vereins entscheiden wird und dem dann Folge zu leisten ist. Bei Zuwiderhandlungen behält der Sportwart sich sportliche Konsequenzen vor. 

§ 8   Wiederaufnahme nach Regenunterbrechung
Wurde ein Medenspiel oder ein Bezirkspokalspiel wegen Regens unterbrochen, haben diese Spiele bei der Wiederaufnahme am selben Tag Vorrang vor anderen Spielen. D.h. dass das Meden- oder Bezirkspokalspiel auf dem Platz fortgesetzt werden darf, der zuerst wieder bespielt werden kann.

§ 9   Ranglistenspiele
Die zeitliche Begrenzung von Spielen (45 bzw. 60 Minuten) gilt nicht für Ranglistenspiele gemäß Ranglistenordnung. Das Ranglistenspiel ist bei der Platzbelegung an der Stecktafel entsprechend zu kennzeichnen.

§ 10   Rangfolge bei Platzbelegung
(1)
Bei der Schlichtung von Streitigkeiten bezüglich der Platzbelegung ist folgende Rangfolge
zu beachten (beginnend mit dem höchsten Vorrang):
a) Medenspiele
b) Kreis- und Bezirksmeisterschaften, Bezirkspokal
c) Clubmeisterschaften und andere clubinterne Turniere
d) verlegte Medenspiele
e) Ranglistenspiele, sofern alle Bestimmungen der Ranglistenordnung eingehalten werden
f) Freizeitspiele
g) Freizeitspiele mit Beteiligung eines Gastes.
Clubmeisterschaften oder andere in Abstimmung mit der Abteilungsleitung durchgeführte Turniere, die nur am Wochenende oder von Freitag bis Sonntag ausgetragen werden, haben Vorrang gegenüber zur selben Zeit angesetztem Training. Die Trainer sind hierauf rechtzeitig aufmerksam zu machen.

(2)
Können oder wollen sich die Mannschaftsführer bei der Frage, welche Mannschaft bei zur selben Zeit angesetzten Meden-Heimspielen welche Plätze beanspruchen darf, nicht einigen, so hat die höher spielende Mannschaft den Vorrang. Bei gleich hoch spielenden Mannschaften hat die Erwachsenen-Mannschaft den Vorrang.
Sind beide gleich hoch spielenden Mannschaften Erwachsenen- bzw. Jugend-Mannschaften, entscheidet das Los über den Vorrang. Der Vorrang ist so auszuüben, dass die drei bzw. vier Plätze jeder Mannschaft nahe beieinander liegen (also z.B. nicht Plätze 1/2/7).
Wer wie früh die Plätze reserviert hat, spielt insoweit keine Rolle.
Das vorgenannte gilt auch dann, wenn es nur deshalb zu zur selben Zeit angesetzten Meden-Heimspielen kommt, weil eine der Mannschaften ihr abgebrochenes oder verlegtes Meden-Heimspiel nachholt. Der Sportwart ist jederzeit befugt, eine abweichende Regelung zu treffen.

§ 11   Training
Plätze, auf denen nach dem von der Abteilungsleitung genehmigten und im Schaukasten aushängenden Trainingsplan Training gegeben wird, sind für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Der Trainer kennzeichnet bei der Platzbelegung an der Stecktafel den Trainingsplatz bzw. die Trainingsplätze. In Zweifelsfällen ist der im Schaukasten aushängende Trainingsplan maßgeblich.
Der Trainer hat deshalb darauf zu achten, dass der im Schaukasten aushängende Trainingsplan auf dem aktuellen Stand ist.
Während der Schulferien findet kein Training von Mannschaften statt. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Trainer (z.B. Nachholung von ausgefallenen Stunden) oder der Sport- bzw. Jugendwart (z.B. bei Mannschaftstraining, vor allem bei Mannschaften, welche Verbandsliga und höher spielen und/oder welche noch Medenspiele nach den Schulferien haben).

§ 12   Training auf einem anderen Platz wegen Platzsperre
Wenn ein nach dem Trainingsplan vorgesehener Platz vom Platzwart gesperrt wurde, kann der Trainer einen anderen Platz zum Trainingsplatz bestimmen und dies an der Stecktafel kennzeichnen. Spieler, die bereits oder noch auf diesem Platz spielen (d.h. mit dem Spielen begonnen haben), müssen den Platz erst nach Ende ihrer Platzbelegung verlassen.

§ 13   Platzpflege
Die zeitliche Begrenzung von Spielen (45 bzw. 60 Minuten) versteht sich einschließlich
Platzpflege. Diese umfasst:
– vor Spielbeginn bzw. während des Spiels:
falls erforderlich das Sprengen des Platzes sowie – falls von den
Vorgängern nicht erledigt – auch das Abziehen des gesamten Platzes
und das Säubern der Linien,
– nach Spielende: das Abziehen des gesamten Platzes, das Säubern
der Linien und – falls erforderlich – das Sprengen des Platzes.
Spielberechtigte haben das Recht, die Platzpflege von den Vorgängern zu verlangen.

§ 14   Schuhe / Kleidung / Platzsperre
Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen und ordentlicher Tenniskleidung bespielt werden. Der Platzwart ist befugt, Plätze wetterbedingt zu sperren und Weisungen zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Platzpflege und der Platzbeschaffenheit stehen. In Abwesenheit des Platzwarts sind die einzelnen Mitglieder der Abteilungsleitung oder auch von ihr gemäß Aushang autorisierte Personen berechtigt, die Plätze wetterbedingt zu sperren und diese Sperre auch wieder aufzuheben. Ihren Weisungen und selbstverständlich auch denen des Platzwarts selbst ist von den Spielern ohne Diskussion Folge zu leisten.
Gegen Spieler, die sich über diese Weisungen hinwegsetzen, kann die Abteilungsleitung nach der Spielbetriebsordnung ein Spielverbot verhängen.

§ 15   Gäste
(1)
Gäste sind alle Spieler, die nicht aktives Mitglied sind. Gäste benötigen für das Spiel mit mindestens einem aktiven Mitglied ein Gastschild, mit dem die Platzbelegung (einmal 45 bzw. 60 Minuten) an der dafür vorgesehenen Stecktafel am Clubhaus vorgenommen wird.
Das einladende aktive Mitglied erhält das Gastschild für EUR 10,- (für Gäste, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 5,-) im Clubhaus pro Platz und pro Platzbelegung gegen Nennung des Vor- und Nachnamens des Gastes (der Gäste). Spieltag, Uhrzeit sowie Vor- und Nachname(n) des Gastes (der Gäste) werden in eine im Clubhaus geführte Liste eingetragen. Das Schild ist nach dem Spiel zurückzugeben. Ein Recht des einladenden aktiven Mitglieds auf Ausgabe eines Gastschildes existiert nicht. Die aktuelle und die zu erwartende Auslastung der Plätze sind zu berücksichtigen. Ein Anrecht des Gastes, Mitglieder, die nach Ablauf ihrer Spielzeit noch weiterspielen, abzulösen, besteht nicht. Ein Gast darf pro Saison maximal viermal spielen.
     
(2)
Ist das Clubhaus geschlossen, macht das einladende aktive Mitglied vor Spielbeginn einen Eintrag in ein am Clubhaus aushängendes zweites Exemplar der Gästeliste. Der Eintrag muss enthalten: Spieltag, Uhrzeit, Vor- und Nachnamen des einladenden aktiven Mitglieds und des Gastes (der Gäste). Das einladende aktive Mitglied zahlt die Gastgebühr unverzüglich nach.
Die vorstehenden Regelungen bedeuten zum Beispiel, dass ein aktives Mitglied, wenn es auf einem Platz mit zwei erwachsenen Gästen spielt, insgesamt nur EUR 10,- zahlt. Oder wenn es auf einem Platz mit einem erwachsenen und einem jugendlichen Gast spielt, ebenfalls insgesamt nur EUR 10,-. Die Gastgebühr ist also eine Gebühr pro Platz und Platzbelegung, nicht pro Gast.

§ 16   Schulferien
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die in § 15 genannten Regelungen auch für die Zeit der Schulferien gelten.

§ 17   Verlorene Steckschilder
Für das Anfertigen eines neuen Schildes (ausgenommen: Schilder für neue Mitglieder) sind EUR 2,50 zu zahlen.

§ 18   Grobe Verstöße
Grobe Verstöße gegen diese Spielbetriebsordnung kann die Abteilungsleitung (bzw. der Sportwart, siehe § 7 Absatz 3) mit Einschränkungen oder der Aufhebung der Spielberechtigung des Zuwiderhandelnden ahnden.
 

Refrath, 19. Juli 2021
Abteilungsleitung Tennis