Hallenbuchungen

1. Vergabe der Abo’s

     a. Bucher eines Abo’s haben bei der Vergabe der Hallenplätze im Folgejahr grundsätzlich Vorrang
         i. Der Vorrang gilt bis zum genannten Termin (in den letzten Jahren 15. September)
         ii. Nicht wieder gebuchte Abo’s stehen allen Mitgliedern zur Verfügung.
             1. Hierbei hat die Tennisschule Holthaus für Plätze bis 19 Uhr
                 (Mo. bis Fr.) ein Erstbuchungsrecht, welches bis zum 30. September
                 auszuüben ist.
             2. Plätze ab 19 Uhr stehen zunächst Erwachsenen Mitglieder zur
                  Verfügung
     b. Plätze, die nach dem 30. September noch nicht im Abo vergeben sind,
          werden danach ohne Privilegierung an den „schnellsten“ vergeben.

2. Einzelstunden
     a. Einzelstunden können grundsätzlich bei Erick oder online gebucht
          werden. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
     b. Die Tennisschule Holthaus darf zum Vorzugspreis von 50% bereits am
          Vortag bei Erick oder online buchen.

3. Ferienzeiten / kein Training

     a. Grundsätzlich steht die Halle in den Ferienzeiten, in denen kein Training
          angeboten wird, der Gruppe / Mannschaft zur Verfügung, die zu diesen
          Zeiten trainieren würde und bezahlt hat.
     b. Über die Weitergabe nicht genutzter Stunden entscheidet die betroffene
          Mannschaft; stellvertretend der Mannschaftsführer.
     c. Für „andere“ Nichtmitglieder der Mannschaft gelten auch in den
         Ferienzeiten die Buchungsregeln gemäß „Einzelstunden“.

4. Schlussbemerkung

     a. Ein freies kostenloses Spielen ist für niemanden zu keiner Zeit
         gestattet („wer spielt, der zahlt“).
     b. Für Spielzeiten von weniger als eine Stunde gelten die jeweiligen Preise
         zeitanteilig.

Bergisch Gladbach, 15.12.2017

Für die Tennisabteilung:

Frank Pecks