Leitfaden für Mannschaftsführer (Medenspiele)

Stand: 21.05.2017
C. 5a.  und  D. 5a („offensichtlich spielfähig anwesend“)

 

Was sollten Mannschaftsführer beachten?

 

A. Bei der Mitteilung der Mannschaftsaufstellung bis 15. November
1.
a)
Sind Sie die einzige Mannschaft Ihrer Altersklasse im Verein, sollten Sie mindestens neun Spieler melden. Bei weniger Spielern ist die Gefahr zu groß, dass Sie wegen Ausfällen von Spielern mit weniger als sechs Spielern zum Medenspiel fahren.
b)
Spielt außer Ihrer Mannschaft noch eine oder mehr Mannschaften derselben Alterklasse im Verein, klären Sie mit deren Mannschaftsführer Ihre Mannschaftsaufstellung ab. Bedenken Sie, dass die tiefere Mannschaft auch dann noch genügend Spieler haben muß, wenn einige ihrer Spieler in der höheren eingesetzt werden oder sich dort festgespielt haben.
Die höhere Mannschaft darf sich Ersatzspieler grundsätzlich aus allen tieferen Mannschaften ihrer Altersklasse aussuchen. Im Laufe einer Saison darf ein Ersatzspieler aber nur in einer einzigen höheren Mannschaft als seiner eigenen eingesetzt werden (§ 21).  Seit Sommer 2009 dürfen aber im Erwachsenenbereich Spieler mit einem Sperrvermerk nach § 13 (6) TVM-WettSpO nicht in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden.

2.
Klären Sie ab, ob die von Ihnen vorgesehenen Spieler auch wirklich im nächsten Jahr spielen wollen. Melden Sie keine Kartei-Leichen. Beachten Sie, dass der Verband bei Nichtantreten ein Bußgeld verhängen und den Zwangsabstieg aussprechen kann.
Sie müssen im Erwachsenenbereich nach den Leistungsklassen der Spieler melden.

3.
Prüfen Sie mit Hilfe unseres Sportwarts oder auf der TVM-Homepage anhand der Meldung des Vorjahres, ob alle geplanten Spieler eine Spielberechtigung für den SVR besitzen. Nötigenfalls müssen Sie einen Neuantrag ausfüllen oder einen Wechselantrag, falls der Spieler bisher noch eine Spielberechtigung für einen anderen TVM-Verein hat.
Den Neuantrag kann unser Sportwart online beim TVM eingeben. Den Wechselantrag aber muß er schriftlich einreichen.
Der TVM stellt seit Sommer 2008 keine Pässe mehr aus. Ein Paßbild wird also nicht benötigt. Aber ein Antragsformular. Sie finden es hier: Antragsformular des TVM für Spielberechtigungs-Erteilung oder -Wechsel
Statt über das Internet erhalten Sie alle Formulare natürlich auch direkt vom Sportwart oder der Jugendwartin.
Sollte der neu beim SVR zu meldende Spieler noch keine Leistungsklasse haben, erfolgt die Ersteinstufung durch unseren Sportwart, in Absprache mit Ihnen als Mannschaftsführer.
Frist für alle in dieser Nummer genannten Schritte: 23. Januar.

4.
Bitte teilen Sie Ihre Mannschaftsaufstellung mit eventuellen Sperrvermerken und Wahlspielern bis 15. November für die nächste Sommersaison dem Sportwart bzw. der Jugendwartin mit.

5.
Machen Sie dabei (d.h. bis 15. November) von der Möglichkeit Gebrauch, unserem Sportwart maximal einen Sperrtermin pro Saison mitzuteilen, z.B. wegen einer Konfirmation. Oder wegen eines Donnerstags im Mai, an dem Sie nicht zusätzlich zum direkt darauffolgenden Wochenende spielen wollen.

6.
Wenn nötig, können Sie bis 5. März noch geringfügige Änderungen der namentlichen Aufstellung und der Sperrvermerke bei unserem Sportwart bzw. unserer Jugendwartin beantragen.

    

B. Im April vor dem 1. Spiel
1.
Im  April teilt Ihnen der Sportwart die Spieltermine (und die Gegner) mit. Bitte informieren Sie die Spieler rechtzeitig. Informieren Sie sich auch über die Wettspielnummern. Drucken Sie die offizielle SVR-Mannschaftsmeldung von der TVM-Homepage aus (§ 27 TVM-WettSpO). Drucken Sie auch die Mannschaftsmeldungen aller Ihrer Gruppengegner aus (§ 17 Abs. 1 TVM-WettSpO).

2.
Im April erhalten Sie vom Sportwart oder der Jugendwartin die benötigten Bälle. Bitte zählen Sie sie nach. Bei druckverpackten Bällen prüfen Sie bitte, ob die Verpackung unbeschädigt ist. Lagern Sie die Bälle am besten bei Zimmertemperatur.  Spätestens im April entscheidet die Abteilungsleitung, welche der Erwachsenenmannschaften ihre Bälle vom Verein bezahlt bekommen und welche sie selbst bezahlen müssen.

3.
Außerdem erhalten Sie vier bis fünf Satz Spielberichte.

4.
Kümmern Sie sich am besten jetzt schon um die Wegbeschreibungen zu den Auswärtsspielen. Im Clubhaus liegen die Wegbeschreibungen zu den Vereinen des Bezirks Rechtsrheinisch aus. Und auch zu Vereinen aus anderen Bezirken.
In Zweifelsfällen sollten Sie sich eine Stadtplankopie besorgen und den gegnerischen Mannschaftsführer anrufen und nach dem Weg fragen. Seine Telefonnummer steht auf der Verbandshomepage bei den Mannschaftsaufstellungen.

5.
Nun ist es auch Zeit, einen Blick in die TVM-Wettspielordnung zu werfen. Sie werden sie brauchen.
Vielleicht nicht, um damit dem Gegner hinterherzulaufen und ihn zu kontrollieren. Vielleicht aber, um ein plötzlich auftauchendes Problem mit dem Gegner schnell und ohne unnötigen Streit zu lösen. Es steht sehr viel in der Wettspielordnung, und so manche endlos scheinende Diskussion mit dem Gegner läßt sich durch einen Blick in die Wettspielordnung sofort beenden.
Die Wettspielordnung ist nachzulesen u.a. im  Download-Bereich der TVM-Homepage.
Bei der JUGEND wird seit Sommer 2010 das Pilotprojekt des TVM-Bezirks Rechtsrheinisch aus dem Sommer 2005 nicht mehr fortgeführt. Seit Sommer 2011 wurde auch die Pilot-3-Platz-Regel wieder abgeschafft.  Jugend-4er-Mannschaften spielen im SVR daher meistens auf vier Plätzen Einzel, anschließend auf zwei Plätzen Einzel. Ausnahmen kann es aber geben. Klarheit bringt der Platzbelegungsplan auf unserer Homepage bzw. im Schaukasten neben der Stecktafel.
Seit Sommer 2009 hat der Tennisverband Mittelrhein nach langem Streuben die Empfehlungen für das Spiel ohne Schiedsrichter übernommen. Bitte informieren Sie Ihre Spieler über den dortigen Abschnitt „Richtlinien für Spieler“. Alle anderen Abschnitte sind für Sie als Mannschaftsführer wichtig.

6.
Erkundigen Sie sich bitte beim Sportwart, ob Sie nach Heimspielen wegen Ihrer Altersklasse und des Wettbewerbs verpflichtet sind, das Spielergebnis zusätzlich telefonisch oder per Fax dem Verband durchzugeben. (§ 30 Absatz 1 TVM-Wettspielordnung). Oder stattdessen „den Spielbericht bis montags nach Beendigung des Wettspieles um 10.00 Uhr online“ einzugeben (so der 2007 geänderte § 30 Absatz 2 TVM-Wettspielordnung).

    

C. Im Sommer bei Heimspielen
1.
Sie haben geprüft, ob außer Ihrem Heimspiel zeitgleich noch ein weiteres Heimspiel stattfindet. Ist letzteres der Fall, haben Sie auch einen Blick in § 10 Abs. 2 SpielbO geworfen um festzustellen, welche dieser beiden Mannschaften den Vorrang bei der Wahl der Plätze hat, falls sich die Mannschaftsführer nicht einigen können oder wollen.
Obwohl eine Reservierung der Plätze an der Steckwand ohne Einfluß auf diesen Vorrang ist, haben Sie trotzdem Plätze an der Steckwand reserviert. Denn damit ist sichergestellt, dass andere Mitglieder nicht stecken. Sie haben Ihre Spieler zum Termin bestellt und beim Clubwirt das Essen bestellt. Sie haben sich vergewissert, dass sich auf jedem der vorgesehenen Plätze zwei Einzelstützen befinden.

2.
Seit April 2008 gibt es kein Mannschaftsmeldebuch mehr. Und es werden keine Pässe mehr ausgestellt.
Sie haben Bälle, einen Satz Spielbericht, einen Stift  und einen Ausdruck der offiziellen Mannschaftsaufstellung Ihrer Mannschaft und der des Gegners (§ 17 Abs. 1)  mitgebracht. Notfalls finden Sie im Fach des Sportwarts weitere Spielberichtsformulare. Für jeden Ihrer Spieler sollte ein Lichtbildausweis vorliegen. Das kann der Personalausweis sein oder z.B. der noch existente Spielerpaß (§ 18a Abs. 1).
Die TVM-Wettspielordnung, die der gastgebende Verein bereithalten muß (§ 18 Abs. 5), finden Sie im Clubhaus.

3.
Auch bei Regen muß Ihre Mannschaft erscheinen.

4.
Wenn die Gastmannschaft erscheint und Sie nichts zum Thema Oberschiedsrichter (OSR) sagen, seien Sie sich bewußt, dass dann im Regelfall der Mannschaftsführer der Gastmannschaft der Oberschiedsrichter ist. (§ 18 und § 18a TVM-Wettspielordnung). Machen Sie sich bitte rechtzeitig mit den Rechten und Pflichten des Oberschiedsrichters vertraut. 
Seit Sommer 2011 müssen Sie vor Beginn des Wettspiels den Vor- und Nachnamen des Oberschiedsrichters in den Spielbericht eintragen.
Ausserdem müssen Sie im Spielbericht vor Beginn des Wettspiels notieren oder kennzeichnen, wie die beiden Mannschaftsführer heissen (§ 18 Abs. 1).
Bei einem Spielstand von 1:1 Sätzen wird zwingend an Stelle eines 3. Satzes ein „Match-Tie-Break“ bis 10 Punkte mit zwei Punkten Differenz gespielt und mit dem exakten Ergebnis des Match-Tie-Breaks in den Spielbericht eingetragen.

5.
Die Mannschaftsführer machen die nötigen Eintragungen im Spielbericht. Beachten Sie bitte besonders die Doppelplatzziffern bei der Doppelaufstellung. Die Erfahrung zeigt, dass gerade hier die Spielberichte falsch ausgefüllt werden. Außerdem muß der Spielbericht vom Oberschiedsrichter und den beiden Mannschaftsführern MIT LESERLICHEM NAMEN unterschrieben werden; oder zusätzlich mit Vor- und Nachnamen in Blockbuchstaben versehen werden, § 30 Abs. 1 TVM-Wettspielordnung.
Die Mannschaftsführer veranlassen, dass der Oberschiedsrichter vor Aufnahme des Wettspiels die Spielberechtigungen der Spieler beider Mannschaften mit den TVM-Homepage-Ausdrucken der offiziellen Mannschaftsmeldungen vergleicht (§ 18a Abs. 1). Der Oberschiedsrichter ist berechtigt, bei Zweifeln an der Spielberechtigung eine Identitätsprüfung vorzunehmen (§ 18a Abs. 1 am Ende), insbesondere mit Hilfe eines Lichtbildausweises.
Originalspielbericht und Online-Eingabe müssen übereinstimmen. Wird hiergegen verstoßen, kann der Verband ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog verhängen.
Seit Sommer 2012 müssen Sie im Originalspielbericht die Anzahl der Spiele und Sätze nicht mehr addieren.

5a.
Ab Sommer 2013 hat der TVM die Vorgaben für die Einzel- und Doppelaufstellung in § 20 Wettspielordnung präzisiert. Die Änderungen haben wir gerötet:
§ 20 (4):
Spielberechtigt für ein Wettspiel sind nur Spieler, die bei Abgabe der Mannschaftsaufstellung offensichtlich spielfähig anwesend sind und für dieses Wettspiel eingesetzt werden dürfen.
§ 20 (7):
Es ist zulässig, in den Doppeln auch Spieler einzusetzen, die in den Einzeln nicht mitwirken. Eingesetzt werden dürfen nur Spieler, die bei Abgabe der Doppelaufstellung offensichtlich spielfähig anwesend sind. Wer sein Einzel ohne zu spielen abgegeben hat, d.h. wer sein Wettspiel aufgibt, bevor der erste Punkt gespielt ist, ist im Doppel nicht spielberechtigt.

6.
Bei ausgefallenem oder abgebrochenem Wettspiel gilt:
Spielberichtsformular ausfüllen mit Angabe des neuen Spieltermins (auch, wenn dieser lediglich der nächste oder übernächste Kalendertag ist) und dem Sport- oder der Jugendwartin noch am selben Tag ins Fach legen. Sie müssen vor der Verlegung von Heimspielen zunächst einen Blick auf die Termine im Schaukasten werfen und vor der Verlegung die Zustimmung des Sportwarts bzw. der Jugendwartin zu geplantem Tag und auch zur geplanten Uhrzeit einholen. Kümmern Sie sich deshalb bitte früh genug darum, wie Sie im Fall der Fälle den Sportwart bzw. die Jugendwartin erreichen können.
Der TVM gestattet es nicht, Wettspiele ohne besonderen Anlaß nach hinten zu verschieben.
Bei endgültigem Abbruch haben sich die Mannschaften auf einen Termin für die Fortsetzung bzw. Neuansetzung des Wettspiels zu einigen. Der neue Spieltermin muß in einem Zeitraum von drei Wochen gerechnet vom ursprünglichen Spieltermin liegen und ist dem Wettspielleiter durch den Sport- oder die Jugendwartin unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Einigung, setzt der Wettspielleiter einen Termin fest. (§ 26 Abs. 1  (am Ende) TVM-Wettspielordnung)

6a.
Seit Sommer 2010 gilt: 
Sagt der Gegner einen bestimmten Spieltermin ab, möchte der Verband (ggf. zusätzlich zu Spielbericht/Berichterstattung) per E-Mail oder Fax informiert werden. Senden Sie dazu eine E-Mail an sportwart@svrtennis.de  bzw. an  jugendwart@svr-tennis.de. Schreiben Sie in den Betreff die Spiel-Nr., die Liga, die Altersklasse und die Begegnung (Verein X gegen Verein Y). Schreiben Sie im Text der E-Mail bitte, wer (Vor- und Nachname) aus welchem Verein wann (Tag und Uhrzeit) welchen Spieltermin auf welchem Weg (Anruf, SMS, Mail etc.) mit welcher genauen Begründung abgesagt hat.
Unser Sportwart bzw. unsere Jugendwartin werden dann Ihre E-Mail (sofern diese alle nötigen Angaben enthält) an den Verband weiterleiten.

 

6b. (Nichtaustragung oder Abbruch von Einzeln oder Doppeln)
Ab Sommer 2011 gilt ein neu formulierter § 29 Abs. 4 TVM-WettSpO. Werden Matches nicht ausgetragen oder abgebrochen, so muss dies auf dem Spielbericht unter „Bemerkungen“ begründet werden. Nur, wenn nach Beendigung der Einzel der Sieger feststeht, kann auf die Austragung der Doppel einvernehmlich verzichtet werden.
Steht nach den Einzeln ein Sieger noch nicht fest und werden die Doppel nicht ausgetragen, gelten beide Mannschaften als nicht angetreten (§ 28).

7.
Übernehmen Sie bitte selbst die Online-Ergebniseingabe und legen Sie nach dem Ende des Heimspiels nur die Durchschrift ins Fach des Sportwarts bzw. der Jugendwartin. Schreiben Sie auf die Durchschrift, wer die fristgemäße Online-Eingabe übernehmen wird und unterschreiben Sie diese kurze Notiz. Nach erfolgter Online-Eingabe legen Sie den Original-Spielbericht ins Fach des Sportwarts bzw. der Jugendwartin. Vermerken Sie auf dem Original, wer wann die Online-Eingabe gemacht hat und unterschreiben Sie diese kurze Notiz.
Bei abgebrochenem Wettspiel führen Sie die Online-Eingabe wie beschrieben durch. Bei ausgefallenem Wettspiel sprechen Sie das weitere Vorgehen bitte unverzüglich mit dem Sportwart bzw. der Jugendwartin ab. 
Das Paßwort für die Online-Ergebniseingabe auf der TVM-Seite erfahren Sie von der Jugendwartin oder dem Sportwart.
Zur telefonischen Ergebnismeldung/Berichterstattung: siehe Punkt B 6.

     

D. Im Sommer bei Auswärtsspielen
1.
Sie haben Ihre Spieler zum vereinbarten Treffpunkt bestellt und jeden gebeten, einen Lichtbildausweis mitzubringen, falls Ihnen als Mannschaftsführer von diesem Spieler kein gültiger Spielerpaß vorliegt.

2.
Sie haben die Pässe, sofern noch existent, mitgebracht, sowie einen Ausdruck Ihrer offiziellen Mannschaftsmeldung von der TVM-Homepage. Es kann nicht schaden, wenn Sie auch einen entsprechenden Ausdruck des gastgebenden Vereins mitnehmen.

3.
Auch bei Regen muß Ihre Mannschaft erscheinen.
Falls Sie in der Ober- oder Verbandsliga spielen, müssen Sie damit rechnen, dass die Heimmannschaft kostenfrei eine Halle zur Verfügung stellt. Nehmen Sie deshalb Hallenschuhe mit der richtigen Besohlung mit.  (§ 17 Absatz 7 TVM-Wettspielordnung).

4.
Wenn die gegnerische Heim-Mannschaft nichts zum Thema Oberschiedsrichter sagt, sind Sie im Regelfall der Oberschiedsrichter. (§ 18 Abs. 3 TVM-Wettspielordnung). Wenn Sie Ihr Match aufnehmen, haben Sie für diese Zeit einen Vertreter zu bestimmen. Machen Sie sich bitte rechtzeitig mit den Rechten und Pflichten des Oberschiedsrichters vertraut (§ 18 und § 18a TVM-Wettspielordnung).
Seit Sommer 2011 muss vor Beginn des Wettspiels der Vor- und Nachname des Oberschiedsrichters in den Spielbericht eingetragen werden.
Ausserdem müssen Sie im Spielbericht vor Beginn des Wettspiels notieren oder kennzeichnen, wie die beiden Mannschaftsführer heissen (§ 18 Abs. 1).
Bei einem Spielstand von 1:1 Sätzen wird zwingend an Stelle eines 3. Satzes ein „Match-Tie-Break“ bis 10 Punkte mit zwei Punkten Differenz gespielt und mit dem exakten Ergebnis des Match-Tie-Breaks in den Spielbericht eingetragen.

5.
Die Mannschaftsführer machen die nötigen Eintragungen im Spielbericht und veranlassen, dass der Oberschiedsrichter (also im Regelfall Sie) vor Aufnahme des Wettspiels die Spielberechtigungen und die beiden Aufstellungen prüft. Achten Sie darauf, dass Oberschiedsrichter und Mannschaftsführer MIT LESERLICHEM NAMEN unterschreiben (oder ihren Vor- und Nachnamen in Blockbuchstaben unter ihre Unterschrift setzen), § 30 Abs.1 TVM-Wettspielordnung.

5a.
Ab Sommer 2013 hat der TVM die Vorgaben für die Einzel- und Doppelaufstellung in § 20 Wettspielordnung präzisiert. Die Änderungen haben wir gerötet:
§ 20 (4):
Spielberechtigt für ein Wettspiel sind nur Spieler, die bei Abgabe der Mannschaftsaufstellung offensichtlich spielfähig anwesend sind und für dieses Wettspiel eingesetzt werden dürfen.
§ 20 (7):
Es ist zulässig, in den Doppeln auch Spieler einzusetzen, die in den Einzeln nicht mitwirken. Eingesetzt werden dürfen nur Spieler, die bei Abgabe der Doppelaufstellung offensichtlich spielfähig anwesend sind. Wer sein Einzel ohne zu spielen abgegeben hat, d.h. wer sein Wettspiel aufgibt, bevor der erste Punkt gespielt ist, ist im Doppel nicht spielberechtigt.

6.
Bei ausgefallenem oder abgebrochenem Wettspiel gilt:
Spielberichtsformular ausfüllen mit Angabe des neuen Spieltermins (auch, wenn dieser lediglich der nächste oder übernächste Kalendertag ist) und dem Sport- oder der Jugendwartin unverzüglich ins Fach legen.
Beachten Sie, dass der Oberschiedsrichter (also meist Sie) in bestimmten Fällen vom TVM mit Bußgeld belegt werden kann.
Beachten Sie außerdem, dass zwar der Platzverein für die rechtzeitige Online-Eingabe des Spielberichts verantwortlich ist, aber auch der Mannschaftsführer des Gastvereins (also Sie) oder der Gastverein in nicht näher genannten Fällen mit einem Bußgeld belegt werden können (§ 30 Abs. 6 Satz 1 TVM-Wettspielordnung).
Bei endgültigem Abbruch haben sich die Mannschaften auf einen Termin für die Fortsetzung bzw. Neuansetzung des Wettspiels zu einigen. Der neue Spieltermin muß in einem Zeitraum von drei Wochen gerechnet vom ursprünglichen Spieltermin liegen und ist dem Wettspielleiter unverzüglich durch den Sport- oder die Jugendwartin mitzuteilen. Erfolgt keine Einigung, setzt der Wettspielleiter einen Termin fest.  (§ 26 Abs. 1 (am Ende) TVM-Wettspielordnung).

6a.
Seit Sommer 2010 gilt: 
Sagt der Gegner einen bestimmten Spieltermin ab, möchte der Verband (ggf. zusätzlich zu Spielbericht/Berichterstattung) per E-Mail oder Fax informiert werden. Senden Sie dazu eine E-Mail an sportwart@svrtennis.de  bzw. an  jugendwart@svrtennis.de. Schreiben Sie in den Betreff die Spiel-Nr., die Liga, die Altersklasse und die Begegnung (Verein X gegen Verein Y). Schreiben Sie im Text der E-Mail bitte, wer (Vor- und Nachname) aus welchem Verein wann (Tag und Uhrzeit) welchen Spieltermin auf welchem Weg (Anruf, SMS, Mail etc.) mit welcher genauen Begründung abgesagt hat.
Unser Sportwart bzw. unsere Jugendwartin werden dann Ihre E-Mail (sofern diese alle nötigen Angaben enthält) an den Verband weiterleiten.

 

6b. (Nichtaustragung oder Abbruch von Einzeln oder Doppeln)
Ab Sommer 2011 gilt ein neu formulierter § 29 Abs. 4 TVM-WettSpO. Werden Matches nicht ausgetragen oder abgebrochen, so muss dies auf dem Spielbericht unter „Bemerkungen“ begründet werden. Nur, wenn nach Beendigung der Einzel der Sieger feststeht, kann auf die Austragung der Doppel einvernehmlich verzichtet werden.
Steht nach den Einzeln ein Sieger noch nicht fest und werden die Doppel nicht ausgetragen, gelten beide Mannschaften als nicht angetreten (§ 28).

 

7.
Ihre Durchschrift des Spielberichts legen Sie bitte ins Fach des Sportwarts bzw. der Jugendwartin. Auf dieser Durchschrift können Sie vermerken, wenn Sie für Ihr eigenes Archiv eine Fotokopie wünschen.

     

E. Bei einem Altersklassenwechsel (im August)
(nur für Erwachsene)
Wenn Ihre Mannschaft plant, im nächsten Sommer in eine andere Altersklasse zu wechseln (z.B. von Damen 30 zu Damen 40) und dabei ihre Klassenzugehörigkeit (z. B. 1. Bezirksliga) zu behalten, muß der Antrag bis zum 01.10. beim Tennisverband vorliegen. Nehmen Sie also früh genug mit dem Sportwart Kontakt auf.
Vorher sollten Sie prüfen, ob Ihre Mannschaft überhaupt die Voraussetzungen für einen Altersklassenwechsel erfüllt. Alles Nähere steht in den Punkten H und I der Ergänzungsbestimmungen  zur Wettspielordnung. Sie ist nachzulesen im Download-Bereich der TVM-Homepage.  Wenn Sie alles abgeklärt haben, können Sie dem Sportwart den gewünschten Altersklassenwechsel und den dazugehörigen Kader mitteilen.